Möglichkeiten einer Erdbestattung

Wahlgrab

Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d.h. für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

 

Reihengrab

Reihengräber sind Gräber, die nur einmal zur Bestattung genutzt werden dürfen. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Die Reihengräber haben eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat. 

 

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne die Kennzeichnung der persönlichen Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Den Zeitpunkt und Ort der Beisetzung bestimmt das Friedhofsamt. Den Angehörigen wird dies nicht mitgeteilt.

Es gibt aber auch dann eine Alternative, wenn vor allem das Bedürfnis nach geringen Kosten und wenig Belastung für die Angehörigen im Vordergrund steht: Gerne informieren wir Sie auch über Gemeinschaftsgräber, bei denen die Pflege automatisch dabei ist. Oft ist es bei dieser Variante möglich, dass die Angehörigen an der Beisetzung teilnehmen können und auch der Name des Verstorbenen am Grab angebracht wird. Weitere Details erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch!

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